«Die Renten sichern»

Im März entscheidet das Stimmvolk, ob der BVG-Umwandlungssatz gesenkt wird. Nationalrat Norbert Hochreutener über den kommenden Urnengang.

Herr Hochreutener, warum sagen Sie am 7. März Ja sagen zu einer Senkung des Umwandlungssatzes?
Weil wir zum Glück länger leben als früher und deshalb mit dem ansgesparten Kapital länger auskommen müssen. Wegen der gestiegenen Lebenserwartung sind die Renten heute zu hoch: Die Rentner erhalten im Durchschnitt deutlich mehr ausbezahlt als sie angespart haben. Dieses zusätzliche Geld wird durch die aktive Generation finanziert. Es wird also von Jung zu Alt umverteilt – etwas, das man nur bei der AHV wollte, nicht aber in der zweiten Säule. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes wird das angesparte Kapital nicht weniger, es wird nur in kleineren Tranchen, dafür aber länger ausbezahlt.

Das Referendumskomitee sagt, ein tieferer Umwandlungssatz diene einzig dem Geldbeutel der Versicherer.
Es würde mich interessieren, wie das Referendumskomitee mehr Geld auszahlen will als zur Verfügung steht. Das kann nicht aufgehen. Der Vorwurf wäre nur stichhaltig, wenn die Versicherer auf dem Kapitalmarkt eine sehr hohe Rendite erzielen würden, welche die Mehrkosten der höheren Lebenserwartung kompensieren könnte. Das ist aber eine Illusion. Es geht hier nicht um die Gewinne der Versicherungsgesellschaften. Es geht um langfristig sichere Renten. Deshalb befürworten auch die autonomen Pensionskassen und die Arbeitgeber einen tieferen Umwandlungssatz. Übrigens müssen die Versicherer 90 Prozent der Gewinne den Versicherten weitergeben.

Es heisst, die erwarteten Renditen seien zu pessimistisch gerechnet.
Diese Behauptung ist falsch. Die Pensionskassen müssen eine garantierte Leistung erbringen, die Sammelstiftungen der Versicherer dürfen nicht einmal eine Unterdeckung zulassen. Also müssen sie das Kapital risikoarm anlegen. Was bedeutet: weniger Ertrag. Das ist der Preis für die Sicherheit.

Eine andere These lautet, die Pensionskassen würden überrissene Gebühren für die Vermögensverwaltung akzeptieren.
Die Gebühren für die Vermögensverwaltung sind transparent ausgewiesen. Sie betragen im Durchschnitt rund 0,25 Prozent der Verwaltungskosten. Die Sammelstiftungen zahlen meines Wissens sogar weniger Gebühren als autonome Kassen.

Die Verwaltungskosten von mehreren Hundert Franken pro versicherte Person und Jahr geben ebenfalls Anlass zur Diskussion. Sind diese Kosten gerechtfertigt?
Ja. Das Führen von Pensionskassen ist aufwendig, besonders bei den Sammelstiftungen der Versicherer, die ein viel heterogenes Publikum betreuen müssen als die selbständigen Pensionskassen. Man könnte vielleicht die Verwaltungskosten da und dort senken, aber das hätte keinen Einfluss auf die Höhe des Umwandlungssatzes.

Die Lebenserwartung kann eines Tages wieder sinken. Sind die Versicherer dann bereit, für einen höheren Umwandlungssatz einzutreten?
Das scheint mir logisch. Wenn wir heute den Satz senken, weil die Lebenserwartung steigt, ist es konsequent, ihn zu erhöhen, falls die Lebenserwartung statistisch nachweisbar sinken sollte.

Der Umwandlungssatz
Mit dem Umwandlungssatz wird das Alterskapital der Pensionskasse in die jährliche Rentenhöhe umgerechnet. Das Parlament hat beschlossen, den Satz von derzeit rund 7 Prozent bis im Jahr 2015 auf 6,4 Prozent anzupassen. Statt 7000 Franken pro 100 000 Franken Alterskapital gäbe es dann noch 6400 Franken. Gegen diesen Beschluss ist das Referendum eingereicht worden. Am 7. März kommt es zur Abstimmung. Ein tieferer Umwandlungssatz würde nur Neurentner tangieren, hätte also keinen Einfluss auf die Höhe laufender Renten.

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